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Zeitweilige Auflagen der Berufsgenossenschaft

(gültig ab 05. Mai 2020)

Die Regelung sieht vor, dass Kunden ihr Einverständnis geben müssen, dass ihre Daten für einen Zeitraum von 3 Wochen gespeichert werden. Dies geschieht ausschließlich aus einem Grund: Sollte eine Infektion entstehen, kann somit eine Infektionskette nachgewiesen werden.
Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

Ist der Kunde damit nicht einverstanden, ist es uns laut Regelung in der jetzige Situation untersagt, diesen zu bedienen.

Weiter Auflagen sind:

  • Behandlung ausschließlich nach Terminvereinbarung
  • Kunden dürfen keine Erkältungssymptome aufweisen
  • Behandlung / Eintritt nur mit Mund-/Nasenmaske
  • Kunden müssen sich zuerst und unmittelbar nach Eintritt in den Salon die Hände waschen und desinfizieren 
  • Kein Ausschank von Getränken
  • Keine Aushändigung von (Tages-)Zeitungen und Zeitschriften
  • Bartschnitte werden derzeit nicht vorgenommen
  • Augenbrauen-/Wimpernbehandlungen werden ebenfalls derzeit nicht vorgenommen
  • Trockenhaarschnitte werden vorübergehend nicht angeboten 

 

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung mit der Einhaltung der Regeln/Auflagen um Ihnen in der vorübergehend schwierigen Phase unsere angepassten Dienstleistungen anbieten zu können.

Euer AP-Schnittpunkt-Team